Erbringung von Zusatzleistung

Erbringung nicht verpflichtender Studien- u. Prüfungsleistungen (Zusatzleistungen)

Grundsätzlich ist es sowohl im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang als auch im Bachelor- und Masterstudiengang Integrative Sozialwissenschaften möglich, nicht verpflichtende Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

  • Hierzu ist es erforderlich, dass der/die Studierende vor Erbringung der gewünschten Leistung einen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellt.
  • Der Fachprüfer / die Fachprüferin muss auf dem Antrag zur Zulassung zur Zusatzleistung sein / ihr Einverständnis über die Teilnahme erklären.
  • Nach Erbringung der Zusatzleistungen hat der / die Studierende die Möglichkeit, in einem gesonderten Antrag die Ausweisung der Leistung im Zeugnis zu beantragen.

Der Prüfungsausschuss bittet die Studierenden um die Beachtung der o.g. Regularien, da insbesondere Anträge, die nach Leistungserbringung eingereicht werden, nicht mehr entgegen genommen werden können.