Die Eignungsprüfung ist eine Zulassungsvoraussetzung für das lehramtsbezogene Studium des Fachs Sport sowie dem außerschulischen Studiengang Bachelor of Science Sportwissenschaft und Gesundheit. Die Eignungsprüfung wird in jedem Semester einmal am Campus Kaiserslautern angeboten. 

Nach Veröffentlichung des Prüfungstermins, finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen zur Anmeldung sowie das Anmeldeformular, über das Sie sich für den Eignungstest anmelden können.

Prüfungskriterien

30 m-Sprint, Start 1 m hinter der „0“-Linie ohne Startblock, elektronische Zeitmessung mit Lichtschranken. Bis zu zwei Versuche.

GeschlechtRichtwert
Frauen4,95 s
Männer4,35 s

Beidhändiger Überkopfwurf aus dem Kniestand mit dem Medizinball. Vornüberfallen und Abfangen mit den Händen ist erlaubt, Knie bleiben hinter der Abwurflinie. Bis zu drei Versuche.

 

Frauen (2 kg-Ball)Männer (3 kg-Ball)
KörpermasseWurfweiteKörpermasseWurfweite
< 45,0 kg5,50 m< 57,5 kg5,75 m
< 50,0 kg5,75 m< 60,0 kg6,00 m
< 55,0 kg6,00 m< 62,5 kg6,25 m
< 60,0 kg6,25 m< 65,0 kg6,50 m
< 65,0 kg6,50 m< 67,5 kg6,75 m
< 70,0 kg6,75 m< 70,0 kg7,00 m
< 75,0 kg7,00 m< 72,5 kg7,25 m
> 75,0 kg7,25 m< 75,0 kg7,50 m
  < 77,5 kg7,75 m
  < 80,0 kg8,00 m
  < 82,5 kg8,25 m
  < 85,0 kg8,50 m
  < 87,5 kg8,75 m
  < 90,0 kg9,00 m
  < 92,5 kg9,25 m
  < 95,0 kg9,50 m
  < 97,5 kg9,75 m
  < 100,0 kg10,00 m
  > 100,0 kg10,25 m

 

Beidbeiniger Vertikalsprung ohne Armschwung (Hände in die Taille gestützt). Messung der Flughöhe mittels Kontaktmatte und Flugzeitverfahren. Bis zu drei Versuche.

GeschlechtRichtwert
Frauen30 cm
Männer38 cm

3000 m-Lauf oder Shuttle Run (auch: Yo-Yo-Test, Beep-Test). Ein Versuch.

    
GeschlechtTestRichtwertAusschlusswert
Frauen3000 m15:30.0 min16:00.0 min
Shuttle RunLevel 6/Bahn 8< Level 6/Bahn 3
Männer3000 m13:00.0 min13:30.0 min
Shuttle RunLevel 9/Bahn 3< Level 8/Bahn 8

Genauere Informationen zum standardisierten Verlauf des Shuttle Runs finden Sie zum Beispiel hier: Shuttle-Run-Test - mit MP3 (soccerdrills.de).

Die Leitung der Eignungsprüfung legt die Testauswahl im Vorfeld der Eignungsprüfung fest.

Übung am kopfhohen oder höheren Reck aus:

  1. Hüft-Aufschwung vorlings rückwärts
  2. Hüft-Umschwung vorlings rückwärts
  3. Felgunterschwung

Der Felgunterschwung wird über ein/e hüfthoch gelegte Latte oder gehaltenes Seil in beliebigem Abstand vom Reck, die/das nicht berührt werden darf, geturnt. Er kann wahlweise aus dem Hüftumschwung vl. rw. oder nach einem Niedersprung mit einbeinigem oder beidbeinigem Abdruck gezeigt werden. Bis zu drei Versuche.

Beurteilung von Grundfertigkeiten der Ballbehandlung (Ball führen, passen, fangen bzw. an-/mitnehmen) und des situationsgemäßen Stellungs- und Laufspiels:
Mannschaftsspiel mit dem Ziel, dass der Ball in die gegnerische Zielzone hinein geführt oder dort von einem Spieler der angreifenden Mannschaft gefangen/angenommen
wird. Spiel 4 gegen 4 auf dem Basketballfeld, Zielzonen sind die letzten 5m vor der Grundlinie. Ca. 5 min. nach Basketball- und ca. 5 min. nach Fußballregeln.

Jeweils Demonstration von mindestens fünf der folgenden sechs Kriterien: Ball zum Ziel bringen / Ziel treffen, Zusammenspiel mit Mitspielerinnen bzw. Mitspielern, Anbieten und Orientieren (Spiel ohne Ball), Ballannahme, Laufweg und -tempo zum Ball situationsgemäß, individuelles Abwehrverhalten (Abschirmen Zielzone bzw. Gegenspielerin oder Gegenspieler).

 

Beurteilung der Grundfertigkeiten des oberen und unteren Zuspieles im Volleyball: Ca. 5 min. Spiel 2 gegen 2 ohne Aufschlag.

Demonstration der Kriterien: Krafteinsatz situationsgerecht steuern, Laufweg und -tempo zum Ball situationsgerecht steuern, Zusammenspiel mit Mitspielerinnen bzw. -spielern.

100 m Schwimmen. Ein Versuch. Die ersten 15 m sind zu tauchen und von 25 bis 50 m ist in Rückenlage zu schwimmen.

GeschlechtRichtwertAussschlusszeit
Frauen2:05.0 min2:10.0 min
Männer1:55.0 min2:00.0 min

 

Die Prüfungsleiterin bzw. der Prüfungsleiter stellt aufgrund der Leistungen in den sportmotorischen Einzeltests das Ergebnis der sportpraktischen Eignungsprüfung fest. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn

  • die Leistung in mehr als einem Einzeltest als nicht ausreichend bewertet wird.
  • die Leistung im 3000m-Lauf oder im 100m-Schwimmen über der Ausschlusszeit liegt.

Leitung

Dr. Oliver Ludwig

 

Adresse

Unisporthalle TU Kaiserslautern

Paul-Ehrlich-Straße 28

67663 Kaiserslautern

 

Schwimmbad Schulzentrum Süd

Im Stadtwald 2

67663 Kaiserslautern

 

Downloads

Unterweisung Eignungsprüfung

Leistungsanforderungen Eignungsprüfung

Muster Attest

 

E-Mail

eignungstest(at)sowi.uni-kl.de

 

Social Media

Infos und Videos zur Eignungsprüfung gibt es auch auf unserer Facebook Seite und unserem YouTube Kanal


FAQ zur Eignungsprüfung

Ablauf der Sporteignungsprüfung

  1. Die Prüfungen finden in einem festen Zeitfenster statt, das den Bewerber/innen zugeordnet wird.
  2. Die Prüfungen finden in Kleingruppen statt.
  3. Es wird gemäß der gemeinsamen Prüfungsordnung der Universitäten Kaiserslautern, Mainz und Koblenz-Landau abgeprüft (siehe „Downloads“). Anstelle des  3000-Meter-Laufs wird der Shuttle-Run-Test durchgeführt (siehe unten).
  4. Teilnehmer/innen erhalten eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen sowie Ihrem Prüfungs-Zeitfenster.
  5. Am Prüfungstag bitte pünktlich zum Zeitfenster in der Uni-Sporthalle erscheinen. Aufgrund der festgelegten Taktung kann bei Verspätung die Testteilnahme nicht mehr garantiert werden.
  6. Zunächst finden die Teilprüfungen morgens in der Uni-Sporthalle statt, nachmittags findet der Schwimmprüfungsteil in der Schwimmhalle Schulzentrum Süd (Bertha-von-Suttner-Schule, ca. 6 Autominuten vom Uni-Campus entfernt) statt.
  7. Bitte zum Test mitbringen: Ausweis, Passfoto, Ärztliche Bescheinigung (Musterformular downloadbar), unterschriebene Unterweisung (downloadbar), Startgebühr, Sportkleidung für Halle, Schwimmkleidung.

 

Wichtig: Sie erhalten bei bestandenem Test keine schriftliche Bescheinigung. Stattdessen wird die Mitteilung über den bestandenen Test elektronisch an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene Hochschule übermittelt.

Die Anforderungen zu den einzelnen Tests finden Sie in der rechts downloadbaren „Ordnung zur Eignungsprüfung“. Die Anforderungen zum Shuttle-Run finden Sie am Ende dieses Abschnittes.

Anerkennung von Eignungsprüfungen

Eignungsprüfungen anderer sportwissenschaftlicher Einrichtungen können auf Antrag (Anschreiben + Bescheid über bestandene Eignungsprüfung) anerkannt werden. Entscheidend für eine Anerkennung ist der rechtzeitige Antrag beim Fachbereich Sozialwissenschaften, Fachgebiet Sportwissenschaft sowie der Bescheid des Fachbereichsbeauftragten. Entsprechende Bescheinigungen sind schriftlich mit der Post zu beantragen; sie werden dann unfrankiert zugeschickt, es sei denn, dass ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt wird!

Grundsätzlich werden alle Eignungsprüfungen, die nach den Bundes-Rahmenrichtlinien für den Studiengang Diplom-Sportwissenschaft absolviert wurden, anerkannt. Für das Studium im Fach Sport an der RPTU werden u.a. folgende Eignungsprüfungen anerkannt:

  • Baden-Württemberg (Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart, Tübingen; keine Anerkennung des Leistungskurses Sport)
  • Nordrhein-Westfalen (Bielefeld, Bochum, Köln, Paderborn)
  • Darmstadt
  • Halle
  • Leipzig
  • Jena
  • Bayern
  • Mainz
  • Koblenz

Die Anerkennung ist unabhängig von der Anmeldung zum Studium an der RPTU jeweils formlos und schriftlich unter Beifügung des Originals der Bescheinigung oder durch Vorlage einer beglaubigten Kopie beim FG Sportwissenschaft des Fachbereichs Sozialwissenschaften rechtzeitig zu beantragen.

Nachteilsausgleich

Bei Vorliegen einer amtlich dokumentierten körperlichen Behinderung  bzw. Beeinträchtigung kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Dieser ist schriftlich bis spätestens 20 Tage vor Prüfungsbeginn beim Leiter des Sporteignungstets einzureichen. Danach findet eine jeweilige Einzelprüfung des Falles durch eine interne Kommission statt.

Dem schriftlichen Antrag ist ein fachärztliches (in besonderen Fällen auf Verlangen der Kommission amtsärztliches) Attest beizufügen, aus dem hervorgeht, welche Behinderung bzw. Beeinträchtigung besteht. Diese muss in Anlehnung an das Bundessozialhilfegesetz (BSHG §124) eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit sein, die auf dem Fehlen oder auf Funktionsstörungen von Gliedmaßen oder auf anderen Ursachen beruht. Der Facharzt muss spezifizieren, welche Teile der Eignungsprüfung nicht oder mit Einschränkung durchgeführt werden können.