Fachgebiet Sportwissenschaft

Anerkennung von Eignungsprüfungen

Eignungsprüfungen anderer sportwissenschaftlicher Einrichtungen können auf Antrag (Anschreiben + Bescheid über bestandene Eignungsprüfung) anerkannt werden. Entscheidend für eine Anerkennung ist der rechtzeitige Antrag beim Fachbereich Sozialwissenschaften, Fachgebiet Sportwissenschaft sowie der Bescheid des Fachbereichsbeauftragten. Entsprechende Bescheinigungen sind schriftlich mit der Post zu beantragen; sie werden dann unfrankiert zugeschickt, es sei denn, dass ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt wird!

Grundsätzlich werden alle Eignungsprüfungen, die nach den Bundes-Rahmenrichtlinien für den Studiengang Diplom-Sportwissenschaft absolviert wurden, anerkannt. Für das Studium im Fach Sport an der RPTU werden u.a. folgende Diplom-Eignungsprüfungen anerkannt:

  • Baden-Württemberg (Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart, Tübingen/ jedoch nicht Anerkennung des Sportleistungskurses)
  • Nordrhein-Westfalen (Bielefeld, Bochum, Köln, Paderborn)
  • Darmstadt 
  • Halle 
  • Leipzig 
  • Jena 
  • Bayern 
  • Mainz 
  • Koblenz-Landau

Die Anerkennung ist unabhängig von der Anmeldung zum Studium an der RPTU jeweils formlos und schriftlich unter Beifügung des Originals der Bescheinigung oder durch Vorlage einer beglaubigten Kopie beim FG Sportwissenschaft des Fachbereichs Sozialwissenschaften rechtzeitig zu beantragen.

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