Fachgebiet Sportwissenschaft

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Corona-Impftermin für Beschäftigte der TUK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Land Rheinland-Pfalz bietet ab dem 23.04.2021 Schutzimpfungen gegen das 
Coronavirus für Menschen der Priorisierungsgruppe 3 an. Gemäß des Impf-Planes 
des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) 
können sich alle Beschäftigten in der Landesverwaltung ab dem 23.  April 2021 
für einen Impftermin registrieren. Sie als Landesbedienstete 
(Hochschullehrer*innen, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche 
Mitarbeiter*innen, Azubis und Hiwis) können dieses Angebot nutzen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ein solches Angebot wahrnehmen möchten, 
müssen entsprechend § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV eine Bescheinigung vorweisen, 
in einem der in § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 5 CoronaImpfV genannten Bereiche tätig zu 
sein. Auf der Website http://www.corona.rlp.de finden Sie das entsprechende 
Formular, das von Ihnen auszufüllen ist und von der jeweils zuständigen Person 
zu bestätigen ist. Wählen Sie in dem Formular Verwaltung aus.
Für die Registrierung ist das Formular nicht notwendig. Die Vorlage des 
unterzeichnete Formulars erfolgt unmittelbar bei dem Impftermin.
Das Formular wird in folgender Zuständigkeit unterzeichnet:
a. Dekanate für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen 
Fachbereichs
b. Leiter*innen zentraler Einrichtungen (UB, RHRK, ZfL, HSSport, DISC) für 
alle dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
c. HA 3 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZV
Unter folgendem Link http://www.impftermin.rlp.de können Sie sich für einen 
Impftermin registrieren.
Soweit die Impfungen in einem Impfzentrum durchgeführt werden, richtet sich 
die Zuständigkeit des Impfzentrums nach dem Wohnort der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter. Des Weiteren kann wahlweise die Impfung ebenfalls durch eine 
niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt vorgenommen werden.
Im Hinblick auf die nicht beinflussbare Vergabe der Impftermine werden Sie für 
die Wahrnehmung des Termins von der Dienstpflicht unter Anrechnung auf die 
Arbeitszeit befreit. Dies gilt nur, sofern der Impftermin Montag bis Freitag 
zwischen 8 Uhr und 16 Uhr liegt. Die Anrechnung erfolgt über die Einreichung 
des Einzelkorrekturbelegs bei der HA 3.

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