Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Land Rheinland-Pfalz bietet ab dem 23.04.2021 Schutzimpfungen gegen das
Coronavirus für Menschen der Priorisierungsgruppe 3 an. Gemäß des Impf-Planes
des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD)
können sich alle Beschäftigten in der Landesverwaltung ab dem 23. April 2021
für einen Impftermin registrieren. Sie als Landesbedienstete
(Hochschullehrer*innen, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche
Mitarbeiter*innen, Azubis und Hiwis) können dieses Angebot nutzen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ein solches Angebot wahrnehmen möchten,
müssen entsprechend § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV eine Bescheinigung vorweisen,
in einem der in § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 5 CoronaImpfV genannten Bereiche tätig zu
sein. Auf der Website http://www.corona.rlp.de finden Sie das entsprechende
Formular, das von Ihnen auszufüllen ist und von der jeweils zuständigen Person
zu bestätigen ist. Wählen Sie in dem Formular Verwaltung aus.
Für die Registrierung ist das Formular nicht notwendig. Die Vorlage des
unterzeichnete Formulars erfolgt unmittelbar bei dem Impftermin.
Das Formular wird in folgender Zuständigkeit unterzeichnet:
a. Dekanate für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen
Fachbereichs
b. Leiter*innen zentraler Einrichtungen (UB, RHRK, ZfL, HSSport, DISC) für
alle dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
c. HA 3 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZV
Unter folgendem Link http://www.impftermin.rlp.de können Sie sich für einen
Impftermin registrieren.
Soweit die Impfungen in einem Impfzentrum durchgeführt werden, richtet sich
die Zuständigkeit des Impfzentrums nach dem Wohnort der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Des Weiteren kann wahlweise die Impfung ebenfalls durch eine
niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt vorgenommen werden.
Im Hinblick auf die nicht beinflussbare Vergabe der Impftermine werden Sie für
die Wahrnehmung des Termins von der Dienstpflicht unter Anrechnung auf die
Arbeitszeit befreit. Dies gilt nur, sofern der Impftermin Montag bis Freitag
zwischen 8 Uhr und 16 Uhr liegt. Die Anrechnung erfolgt über die Einreichung
des Einzelkorrekturbelegs bei der HA 3.