Promotion am Fachbereich Sozialwissenschaften

Ablauf der Promotion

Nehmen Sie mit einer potenziellen Betreuungsperson am Fachbereich Sozialwissenschaften Kontakt auf. Sprechen Sie mögliche Interessens- und Themengebiete ab bzw. erläutern Sie Ihr Forschungsvorhaben. Ggf. wird sie oder er von Ihnen das Abschlusszeugnis und ein Exposé sehen wollen und eine Betreuungsvereinbarung abschließen.

Nach dem Hochschulstatistikgesetz, müssen sich alle Doktorandinnen und Doktoranden unmittelbar nachdem sie eine Betreuungszusage erhalten haben, registrieren lassen. Die Registrierung umfasst im Wesentlichen zwei Elemente:

  • Angabe der Daten zur Person und zur Promotion
  • Annahmeerklärung durch den Fachbereich

Mit dem Antrag auf Registrierung von Doktorandinnen und Doktoranden beim Dezernat 4, erfolgt die Erfassung der relevanten Daten. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion muss bei der Dekanin oder dem Dekan des Fachbereichs Sozialwissenschaften gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Fachbereichsrat. Mit der Zulassung zur Promotion sind Sie als Doktorandin oder Doktorand am Fachbereich angenommen. Wenn über einen Antrag im Fachbereichsrat entschieden werden soll, muss er mindestens 10 Tage vor der entsprechenden Sitzung eingereicht werden.

Zusätzlich zur Registrierung können sich Doktorandinnen und Doktoranden als Promotionsstudierende einschreiben. Die Einschreibung ist freiwillig. Der Immatrikulationsantrag muss für das Wintersemester bis spätestens 15. November bzw. Sommersemester bis 15. Mai beim SSC eingegangen sein. Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Einschreibeordnung  der RPTU.

Über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Ihrer Promotion können Sie sich in der Promotionsordnung  des Fachbereichs Sozialwissenschaften informieren.

Bitte suchen Sie sich rechtzeitig vor Abgabe der Dissertation in Absprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer eine Zweitgutachterin oder einen Zweitgutachter.

Die Abgabe der Dissertation erfolgt im Dekanat. Es müssen sechs Exemplare in gebundener Form, in deutscher oder englischer Sprache abgegeben werden. Jedes Begutachtungsexemplar enthält ein Deckblatt, ein Literaturverzeichnis und eine Übersicht über Ihren wissenschaftlichen Werdegang. Zusätzlich müssen folgende Dokumente abgegeben werden:

Die Gutachterinnen und Gutachter haben nun drei Monate Zeit, ein Gutachten anzufertigen. Direkt danach wird die Dissertation 14 Tage im Dekanat ausgelegt. Dann einigen sich die Gutachterinnen und Gutachter endgültig auf die Annahme und die Note.

Die Disputation findet in der Regel frühestens zwei und spätestens vier Wochen danach vor der Disputationskommission statt (Vorsitzende bzw. Vorsitzender, Gutachterinnen und Gutachter, zwei weitere Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer, welche von der Betreuerin oder dem Betreuer vorgeschlagen werden können). Die Disputation (90 Minuten) besteht aus Referat (max. 20 Minuten) und Diskussion. Unmittelbar nach der Disputation wird Ihnen das Gesamtergebnis mitgeteilt und ein Zeugnis ausgehändigt.

Der entsprechende Titel darf aber erst getragen werden, wenn die Dissertation veröffentlicht und anschließend die Doktorurkunde ausgehändigt wurde. Zur Veröffentlichung müssen acht Exemplare im Dekanat abgegeben werden, die ein besonderes Titelblatt, Ihren Lebenslauf, Ihre Adresse und ggf. den Verlagsnamen enthalten. Darüber hinaus muss die Veröffentlichung Ihrer Dissertation folgendermaßen sichergestellt werden:

  • Ablieferung von 80 gedruckten Exemplaren an die Universitätsbibliothek oder
  • Verlagsvertrag (Mindestauflage 150 Exemplare) oder
  • Abgabe in einer mit der Universitätsbibliothek abgestimmten elektronischen Form
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